Zahnbehandlung: Probleme bei der Privatabrechnung

Mit gezielter Prophylaxe stärken wir im Centrum für Zahnmedizin in Bergisch Gladbach die Zahngesundheit

Welche Zahnbehandlungskosten auf privat versicherte Patienten zukommen können: Centrum für Zahnmedizin in Bergisch Gladbach klärt auf

Das leidige Thema Eigenbeteiligung betrifft längst nicht mehr nur gesetzlich versicherte Patienten: Durch das zunehmend restriktive Erstattungsverhalten der privaten Krankenkassen müssen mittlerweile auch Privatpatienten immer öfter einen Teil der Kosten für zahnmedizinische Behandlungen selbst tragen.

Herr Gärtner, wie hat sich das Erstattungsverhalten der privaten Krankenkassen verändert?

Anders als die gesetzlichen Kassen boten die privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen ihren Versicherten lange eine Art Vollkaskoschutz bei der Erstattung zahnmedizinischer Behandlungen. Heute wird die Kostenübernahme deutlich restriktiver geprüft und gehandhabt.

Was sind häufige Probleme?

In erster Linie wird die medizinische Notwendigkeit einzelner Leistungen beanstandet, obwohl der Gesetzgeber hier klare Grenzen gesetzt hat. Aber auch die Höhe der Abrechnung wird infrage gestellt: Wir berechnen unsere Leistungen gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die einen Basisbetrag für jede Behandlung vorsieht. Dieser wird dann je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad mit einem Steigerungsfaktor multipliziert, der von den privaten Versicherern leider immer öfter bemängelt und nicht vollständig erstattet wird.

Was raten Sie Patienten?

Wir orientieren uns bei der Behandlung ausschließlich am Wohl des Patienten und seiner optimalen Versorgung, nicht daran, welchen Faktor der jeweilige Kostenträger erstattet. Vor Behandlungsbeginn ist es daher ratsam, den Heil- und Kostenplan bei der PKV oder Beihilfestelle einzureichen, die dann je nach Versicherungstarif über Umfang und Höhe der Kostenerstattung informiert.

Mit welchen Hindernissen müssen Patienten noch rechnen?

Zum Beispiel ist die Anerkennung von sogenannten Analogleistungen oft problematisch: Da sich die Gebührenordnung seit 1988 nicht verändert hat, sind neue digitale Technologien, innovative Behandlungsmethoden und Therapieansätze nicht explizit in der GOZ aufgeführt – und werden daher oft nicht übernommen, weil viele private Kostenträger darauf bestehen, nur ausdrücklich aufgeführte Leistungen zu erstatten. Da es für Patienten kaum nachvollziehbar ist, was gezahlt wird und was nicht, sollten sie uns bei Unsicherheiten unbedingt ansprechen: Wir klären sie gerne vor Behandlungsbeginn darüber auf, bei welchen Leistungen des Therapieplans Erstattungsprobleme entstehen könnten und mit welchen Eigenanteilen sie möglicherweise rechnen müssen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?